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Was ist ein Wahlarzt?

Das Wahlarztsystem gewährt Ihnen freie Arztwahl ohne Überweisung oder Bewilligung.
Da ich als Wahlärztin tätig bin, habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen (Ausnahme KUF). Mein Honorar müssen Sie zunächst bei mir begleichen (Bar, Bankomat oder Rechnung), danach können Sie die Honorarnote gleichzeitig mit dem Rückerstattungsformular bei Ihrer Krankenkasse einreichen. In der Regel erstattet Ihnen die Krankenkasse 80% jenes Betrages, den ein Vertragsarzt für dieselben Leistungen erhalten hätte, abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes, zurück, selbstverständlich helfe ich Ihnen in Bezug auf die Anfrage.
Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihr Vertrauen und freue mich auf Ihren Anruf!